In den nachfolgend dargestellten Rechtsgebieten waren und sind wir wiederholt tätig.
Die Tätigkeit umfasst, wenn nicht anders angegeben, jeweils die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und soweit nötig die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren.
Die Vertretung ist vor allen Gerichten in Deutschland möglich, vor dem Bundesgerichtshof in Zusammenarbeit mit einem dort zugelassenen Kollegen.
Architekt
- Vertragsgestaltung und Abrechnung nach HOAI - Honorar ohne schriftlichen Vertrag - Haftung bei Bausummenüberschreitung - Haftung bei Planungsmängeln und Mängeln der handwerklichen Ausführung - Honorar und Abrechnung nach HOAI
Allgemeines Forderungsmanagement für Handwerk, Gewerbe und Industrie oder auch für Verbraucher (private Forderungen)
Bonitätsprüfung
Bauherren - Vertragsgestaltung mit Architekt, Sonderfachmann und Handwerker oder Bauunternehmer - Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln - Verteidigung gegen unberechtigte (Rest-)Werklohnforderungen
Bauunternehmer - z.B. Baggerbetrieb, Dachdecker, Fliesenleger, Estrichleger, Maurer (Rohbau), Sanitär- und Elektro, Zimmermann, - Beratung zur Vertragsgestaltung und Abrechnung - Werklohnforderungen - Gewährleistung und Schadenersatz - siehe auch Arbeitsrecht
Bauträger – MABV, VOB, BGB und HOAI
Erbrecht: - Testament - Pflichtteil - Anfechtung des Testaments - Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Gesellschaften und Gesellschafter (GmbH, KG, GmbH und Co. KG, AG, OHG, GbR) - Vertragsgestaltung - Ausschließung von Gesellschaftern - Einziehung von Geschäftsanteilen - Übertragung von Geschäftsanteilen - Kauf und Verkauf von Gesellschaften (M&A – due dilligence nur mit einem WP/StB - siehe auch Arbeitsrecht - Verträge mit Geschäftsführern und deren Administration
Grundstückseigentümer - Nachbarrecht - Wegerecht - Pflanzabstand und Pflanzhöhe - Enteignung und Entschädigung - Bäume im eigenen und in Nachbars Garten - Tierhaltung - Baugenehmigung auf dem eigenen oder dem Nachbargrundstück - siehe auch unter den Stichworten Bauherren oder Öffentliches Baurecht
Makler – Vertragsgestaltung und Provision, Ursächlichkeit des Nachweises für den Abschluss